Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
§ 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Miet- und Serviceverträge zwischen Privatpersonen oder Unternehmen (nachfolgend „Kunde“ oder „Mieter“) und
Jacks-Eventservice.de
Jacqueline Jackmuth
Kaiserstr. 38
53332 Bornheim
(nachfolgend „Eventservice“ oder „Vermieter“). Entgegenstehenden Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 1.2 Bei Vertragsabschluss werden diese Bedingungen ausdrücklich angenommen.
§ 1.3 Ein Vertrag entsteht mit Annahme eines Angebots. Die Annahme kann elektronisch sowie postalisch erfolgen.
§ 1.4 Der auf dem Angebot angegebene Gültigkeitszeitraum ist verbindlich. Darüber hinaus können weder Verfügbarkeit noch Angebotspreis garantiert werden.
§ 1.5 Ist es dem Eventservice nicht möglich persönlich zu leisten, kann ein anderes Unternehmen mit gleichwertiger Leistung zur Bedienung des Kunden beauftragt werden.
§ 2 Mietverträge
§ 2.1 Der Vermieter behält sich die Lieferung eines anderen Mietgegenstandes als des Vereinbarten vor, soweit der andere Mietgegenstand vergleichbar und geeignet ist.
§ 2.2 Der Vermieter behält sich ein Rücktrittsrecht vor, soweit die Mietsache aus von ihm nicht vertretbaren Gründen (insbesondere Schäden) nicht verfügbar ist. Die Bemühung um Ersatz durch den Eventservice geht diesem Fall vor (s. § 1.5).
§ 2.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen.
§ 2.4 Für Befahrbarkeit und Beschaffenheit des Geländes haftet der Kunde.
§ 2.5 Mietsachen, die vom Kunden ohne Betreuung durch den Eventservice gebucht werden, unterliegen der Aufsichtspflicht des Kunden. Bei Schäden, insbesondere Vandalismus, hat der Kunde seine Sorgfaltspflicht zu beweisen.
§ 2.6 Die Mietsachen darf ausschließlich am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zweck aufgestellt/genutzt werden.
§ 2.7 Weitergabe und Untervermietung sind ausgeschlossen.
§ 2.8 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Übergabezeit durch den Kunden werden ihm zusätzliche Anfahrten in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich hierbei jedoch vor, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz, insbesondere für Verdienstausfall, zu verlangen.
§ 2.9 Etwaige Energiekosten am Einsatzort gehen zulasten des Mieters.
§ 2.10
Mängel an der Mietsache müssen dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden.
§ 3 Serviceleistungen
§ 3.1 Es besteht kein Anspruch auf höchstpersönliche Leistung. Der Eventservice behält sich vor, die Buchung von geeignetem und instruierten Personal ausführen zu lassen.
§ 3.2 Der Einsatz erfolgt am vereinbarten Ort zum vereinbarten Event.
§ 3.3 Der Eventservice behält sich ein Rücktrittsrecht vor, soweit die Serviceleistung aus von ihm nicht vertretbaren Gründen (insbesondere Personenschäden/Krankheit/Untergang der benötigten Gegenstände) nicht verfügbar ist. Die Bemühung um Ersatz durch den Eventservice geht dem Rücktritt vor (s. § 1.5).
§ 3.4 Der Kunde verpflichtet sich zur Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen.
§ 3.5 Für Befahrbarkeit und Beschaffenheit des Geländes haftet der Kunde.
§ 3.6 Etwaige Energiekosten, insbesondere für Strom, gehen zulasten des Kunden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
§ 4.1 Die Zahlung des Kunden für die Leistung des Eventservices richtet sich nach Vereinbarung. Dabei können Barzahlung/Kartenzahlung bei Übergabe/Ausführung oder Überweisung vereinbart werden.
§ 4.2 Ist die Leistung Zug-um-Zug (Vorkasse, Zahlung von Ort bei Übergabe/Ausführung) vereinbart und die Zahlung erfolgt nicht, kann der Eventservice die Übergabe der Mietsache oder die Ausführung der Serviceleistung verweigern. Der Eventservice behält sich in diesem Fall vor, vom Kunden Schadensersatz, insbesondere für Verdienstausfall, zu verlangen.
§ 5 Datenschutz
Der Kunde willigt in die Speicherung und Weitergabe seiner Daten zwecks Buchhaltung (z.B. Steuerberater) ein. Eine Weitergabe an Dritte zwecks Werbung erfolgt nicht.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein/werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dem Sinn und Zweck dieser möglichst nahekommenden wirksame Regelung zu treffen.